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Führerschein
Dem Problem Fahrtauglichkeit bei Epilepsie wird sich in Deutschland mit unverhältnismäßig viel Aufmerksamkeit und Strenge gewidmet. So werden etwa 1000-mal mehr Unfälle durch Alkohol am Steuer als durch Anfälle verursacht. Die Wartezeit bis zur Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit beträgt im Regelfall in anderen europäischen Ländern nur ein statt zwei Jahre. Im Hinblick auf die Fahrtauglichkeit von Epilepsiepatienten muss entsprechend den aktuell gültigen EU-Richtlinien von 1996 zwischen 2 Führerscheinklassen unterschieden werden, nämlich zwischen der Gruppe 1 (Erlaubnis zum Führen von Krafträdern und Kraftfahrzeugen bis 3,5 t) und der Gruppe 2 (Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen über 3,5 t oder Omnibussen).
Zunächst sollte geprüft werden, ob es sich beim Auftreten eines Anfallsereignisses nicht um einen Gelegenheitsanfall unter Provokationsbedingungen gehandelt hat. Ist eine provokative Bedingung eruierbar und lässt sich diese vermeiden, so ist aus Sicherheitsgründen nur eine Wartezeit von 3–6 Monaten einzuhalten. Ansonsten gibt die nachfolgende Tabelle eine Übersicht über die einzuhaltenden Wartezeiten.
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| Die anfallsfreie Wartezeit bis zum Wiedererlangen der Fahrtauglichkeit der Gruppe 1 (PKW und Motorrad) beträgt: |
| 3-6 Monate |
nach einem einmaligen provozierten Anfall, wenn die provokative Bedingung vermeidbar ist |
| 3-6 Monate |
nach einem einmaligen Anfall, wenn neurologischer Untersuchungsbefund, Bildgebung und EEG normal sind |
| 6 Monate |
nach mehreren Anfällen im Rahmen einer akuten, symptomatischen Epilepsie, wenn die unterlagernde Gehirnerkrankung ausgeheilt ist |
| 12 Monate |
nach einem epilepsiechirurgischen Eingriff |
| 12 Monate |
bei einfach-fokalen Anfällen ohne Bewusstseinsstörung und ohne motorische, sensorische oder kognitive Behinderung für das Führen eines Fahrzeugs |
| 12 Monate |
bei jeder anderen Form von Epilepsie; das EEG muss nicht normalisiert sein, sollte jedoch keine hochfrequenten epilepsietypischen Potentiale aufweisen |
| 3 Jahre |
bei nächtlichen Anfällen, wenn diese ausschließlich an den Schlaf gebunden sind (Anfallsfreiheit nicht Voraussetzung |
In der Gruppe 2 beträgt die Wartezeit bis zum Wiedererlangen der Fahrtauglichkeit nach mehreren epileptischen Anfällen fünf Jahre ohne antikonvulsive Behandlung. Zusätzlich sind Kontrolluntersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren erforderlich. |
Zur neurologischen Privatpraxis Prof. Dr. Hufnagel: http://www.neuro-consil.de/html/privatpraxis.html
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