Versicherungen
Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst alle Aspekte der medikamentösen und chirurgischen Epilepsietherapie. Private Krankenversicherungen bestehen in der Praxis in aller Regel nur bei Patienten, die zum Zeitpunkt der Epilepsiemanifestation schon privat krankenversichert waren. Für den Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung bei bestehender Epilepsie werden Risikoaufschläge von 30–100 % des Normalbeitrages verlangt oder die Aufnahme wird abgelehnt. Auch bei Lebensversicherungen wird in aller Regel ein hoher Risikozuschlag erhoben.
Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Unfallschäden am Arbeitsplatz gedeckt, insofern sie im Zusammenhang mit dem Arbeitsprozess entstanden sind (nicht aber Verletzungen durch den Anfall allein). Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung etwa in Form einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente entstehen erst, wenn während 60 Monaten vor Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Beiträge an die Rentenversicherung entrichtet wurden. Bezüglich Ansprüchen auf Altersrente bestehen bei Epilepsiepatienten keine Besonderheiten im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung.