Freizeit

Sport

Sportliche Aktivität ist bei Epilepsiepatienten grundsätzlich zu fördern. Anfälle werden nicht durch Sport ausgelöst. Einschränkungen bestehen jedoch bei gefährlichen Sportarten und beim Schwimmen. Am Sportunterricht kann der Epilepsiepatient teilnehmen. Über die Ausübung einer bestimmten Sportart sollte individuell unter Berücksichtigung des Anfallstyps und der Frequenz sowie des Risikos der Sportart entschieden werden. Sportarten, bei denen ein plötzlicher Kontrollverlust zu einer erheblichen Fremd- oder Eigengefährdung führen würde, sollten folglich vermieden werden. Beispiele hierfür wären:

  • jede Form von Flugsport,
  • Klettern oder Turnen in mehr als 2 Meter Höhe,
  • Radfahren mit hoher Geschwindigkeit,
  • Skifahren an Steilhängen oder abseits der Piste.

Beim Schwimmen ist die Gefahr des Ertrinkens besonders groß. Schwimmen sollte immer unter Aufsicht eines zur Lebensrettung befähigten Beobachters stattfinden. Beim Schwimmen in offenen Gewässern sollte eine Rettungsweste getragen werden. Als Faustregel kann somit gelten: nicht in die Luft, nicht alleine ins Wasser, keine hohe Geschwindigkeit.

Reisen/Flugreisen

Patienten mit einer hohen Frequenz von Anfällen mit Bewusstseinsstörung sollten stets einen Notfallausweis bei sich tragen und – soweit möglich – in Begleitung reisen. Flugreisen führen nicht zur Auslösung epileptischer Anfälle. Beim zufälligen Auftreten eines komplex-partiellen oder Grand-Mal-Anfalles während einer Flugreise sind die Bedingungen für eine Hilfeleistung insbesondere wegen der räumlichen Enge erschwert. Es wird von daher empfohlen, besonders während längerer Flugreisen den antikonvulsiven Schutz zu verbessern. Dies könnte durch die vorübergehende Dosiserhöhung der bestehenden Medikation geschehen, falls hier noch Dosierungsspielräume nach oben bestehen.

Eine alternative Möglichkeit stellt die vorübergehende Einnahme eines Benzodiazepins (z. B. 2–3 x 5 mg Diazepam) für den Zeitraum der Flugreise dar. Bei längeren Flügen kann es bedingt durch das Schlafdefizit bzw. die Zeitumstellung zur Auslösung von Anfällen kommen. Bei Flügen mit Verlängerung der Tageszeit um mehr als 4 Stunden sollte nach Ankunft zusätzlich ein Drittel bis eine halbe der Tagesdosis eingenommen werden. Danach ist die Medikamenteneinnahme nach dem bisherigen Plan fortzusetzen. Bei Flugreisen mit Tagesverkürzung ist wie bisher nach Plan fortzufahren. Eine dadurch bedingte geringfügige Erhöhung des Serumspiegels des eingenommenen Antikonvulsivums ist in aller Regel unproblematisch.