Notfalltherapie
Notfalltherapie des einzelnen epileptischen Anfalls
In der Praxis muss unterschieden werden, ob es sich um den ersten epileptischen Anfall überhaupt oder um einen weiteren einzelnen epileptischen Anfall bei bekannter Epilepsie handelt. Der erste epileptische Anfall überhaupt muss stets als Notfall betrachtet werden, da er häufig Ausdruck einer akuten Gehirnerkrankung oder Affektion ist und die Gefahr des Auftretens weiterer epileptischer Anfälle bzw. des Übergangs in einen Status epilepticus groß ist. Erforderlich ist die sofortige Vorstellung in einer neurologischen Fachabteilung oder Praxis mit der Möglichkeit der Notfalldiagnostik (CT- oder MR-Bildgebung, Liquordiagnostik).
Häufig wird der Patient ärztlicherseits zumeist postkonvulsiv umdämmert angetroffen. Die Fremdanamnese ist bestmöglich zu erheben und zu dokumentieren. Bei der neurologischen Untersuchung ist besondere Aufmerksamkeit auf postkonvulsive Phänomene (Todd’sche Parese, Dysphasie) und mögliche Verletzungen (Frakturen, Schädelkontusionen) zu legen. Nach einem einzelnen Anfall muss nicht unbedingt antikonvulsiv interveniert werden. Tritt jedoch ein zweiter Anfall in kurzer Folge auf, sollte auf jeden Fall unmittelbar ein Benzodiazepin i. v., bukkal oder rektal appliziert werden. Gleiches gilt für den Transport zur Klinik, insbesondere dann, wenn dieser ärztlicherseits nicht begleitet werden kann.
Tritt ein weiterer, einzelner Anfall bei bekannter Epilepsie auf, so handelt es sich nicht um einen Notfall. Klart der Patient rasch wieder auf, ergeben sich keine Hinweise auf eine zusätzliche Hirnerkrankung und liegen keine Verletzungen vor, so sollte eine dringliche Wiedervorstellung beim behandelnden Arzt zur Therapieoptimierung organisiert werden. Eine Einweisung in eine Klinik kann demgegenüber unterbleiben.