Behandlungsziele

Bei der medikamentösen Epilepsiebehandlung müssen primäre Behandlungsziele von sekundären unterschieden werden.

Primäre Behandlungsziele sind:

  • das Erzielen von Anfallsfreiheit
  • die bestmögliche Reduktion der Anfallsfrequenz und/oder Intensität bei Vermeidung von nicht tolerablen Nebenwirkungen, falls eine Anfallsfreiheit nicht erzielt werden kann. In der Praxis ist dies bei medikamentös therapieresistenten Patienten oft eine Gratwanderung zwischen der Akzeptanz von mehr Anfällen oder mehr Nebenwirkungen.

Sekundäre Behandlungsziele sind:

  • Verbesserung der psychosozialen Situation wie z. B.:
  • Normalisierung der schulischen und beruflichen Ausbildung bzw. Integration
  • Erhalt oder Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit
  • Verhinderung von Sekundärfolgen wie z. B.:
  •      direkte Verletzungen durch Anfälle wie z. B. Hirnkontusionen, Frakturen
  •      Krankheitsprogression, wie z. B. zunehmende hippocampale Sklerose
  •      Tod durch direkte Anfallseinwirkung oder plötzlicher unerwarteter Tod
  • Behandlung von assoziierten Störungen wie z.B. Depression, Hormonstörungen, Kognitiven Defiziten

    Kein Behandlungsziel ist u. a.:
  • die Sanierung des EEGs in Bezug auf den Nachweis epilepsietypischer Potentiale.