Behandlungsindikation

Ob eine medikamentöse Epilepsie-Behandlung begonnen wird, hängt von vielen krankheitsbedingten, aber auch individuellen sozio-kulturellen Faktoren ab. Als Faustregel kann gelten, dass eine antikonvulsive Behandlung begonnen werden sollte, wenn es innerhalb von 3–6 Monaten zu 2 epileptischen Anfällen mit Bewusstseinsstörung gekommen ist.

Das Rezidivrisiko auf weitere Anfälle innerhalb von 3 weiteren Jahren liegt nach dem ersten Anfall bei mindestens 33 % und nach dem zweiten Anfall bei mehr als 50 %. Es kann folglich nach dem ersten Anfall abgewartet werden, ob es tatsächlich zur Ausprägung eines zweiten Anfalls kommt. Eine antikonvulsive Therapie sollte unter den folgenden Umständen jedoch stets eingeleitet werden:

  • akute symptomatische Epilepsie bei florider Hirnerkrankung
  • Diagnose eines epileptischen Syndroms mit hoher Rezidivwahrscheinlichkeit
  • nach initialem Status epilepticus
  • hochfrequente epilepsietypische Entladungen im EEG
  • Alter über 60 Jahre
  • hohes Sicherheitsbedürfnis des Patienten
  • erkennbare gravierende psychosoziale Konsequenzen bei Auftreten weiterer Anfälle

Keine Behandlungsindikation besteht bei:

  • akuten Gehirnerkrankungen, ohne dass bisher Anfälle beobachtet wurden
  • perioperativer Prophylaxe bei neurochirurgischen Eingriffen