Behandlungsindikation
Ob eine medikamentöse Epilepsie-Behandlung begonnen wird, hängt von vielen krankheitsbedingten, aber auch individuellen sozio-kulturellen Faktoren ab. Als Faustregel kann gelten, dass eine antikonvulsive Behandlung begonnen werden sollte, wenn es innerhalb von 3–6 Monaten zu 2 epileptischen Anfällen mit Bewusstseinsstörung gekommen ist.
Das Rezidivrisiko auf weitere Anfälle innerhalb von 3 weiteren Jahren liegt nach dem ersten Anfall bei mindestens 33 % und nach dem zweiten Anfall bei mehr als 50 %. Es kann folglich nach dem ersten Anfall abgewartet werden, ob es tatsächlich zur Ausprägung eines zweiten Anfalls kommt. Eine antikonvulsive Therapie sollte unter den folgenden Umständen jedoch stets eingeleitet werden:
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akute symptomatische Epilepsie bei florider Hirnerkrankung
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Diagnose eines epileptischen Syndroms mit hoher Rezidivwahrscheinlichkeit
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nach initialem Status epilepticus
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hochfrequente epilepsietypische Entladungen im EEG
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Alter über 60 Jahre
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hohes Sicherheitsbedürfnis des Patienten
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erkennbare gravierende psychosoziale Konsequenzen bei Auftreten weiterer Anfälle
Keine Behandlungsindikation besteht bei:
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akuten Gehirnerkrankungen, ohne dass bisher Anfälle beobachtet wurden
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perioperativer Prophylaxe bei neurochirurgischen Eingriffen